Immer diese Autofahrer
"Neue Vorschriften für Kraftfahrzeuge im Egerer Stadtgebiet
Auf Grund der beim Polizeikommissariate und beim Stadtrate in Eger eingelaufenen und auch in der Presse wiederholt verlautbarten Beschwerden über die Unzukömmlichkeiten mit Kraftfahrzeugen im Stadtgebiete hat das Polizeikommissariat eine mit heutigem Tage in Kraft tretende Kundmachung erlassen, die geeignet ist, die gerügten Uebelstände abzuschaffen. Danach ist Kraftfahrzeugen mit Metallbereifung die Durchfahrt durch die Stadt überhaupt verboten. Weiters wird verboten das mutwillige, übermäßigen Lärm verursachende Anlassen des Motors von Kraftfahrzeugen jeder Art. Das unbeaufsichtige Stehenlassen leerer Kraftfahrzeuge wird bestraft. [...] Spazier-, Reklame- und Probefahrten von Kraftfahrzeugen aller Art in der Stadt ist untersagt, ebenso die Behelligung der Passanten durch unnötige Hupsignale. Ungefederte oder vollbereifte Automobile dürfen eine Geschwindigkeit von 6 Kilometern im verbauten Stadtgebiete nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen in den angeführten Fällen werden bis zu 200 Kronen oder 14 Tagen Arrest bestraft. [...] Wie wir erfahren, wurden die Polizeiorgane mit Stoppuhren beteilt, um an verschiedenen und wechselnden Orten der Stadt die Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge für energisches Einschreiten einwandfrei feststellen zu können."
Und dabei ist es bis heute geblieben...

