der p-log EXKLUSIV *** Freiheit für Ullrich ***
(Wolfgang S., BAMS 25.02.2006)Klar. der p-log hat unter diesem Gesichtspunkt noch mal schnell unser Grundgesetz überflogen. Diese Nazijustiz hat keine Chance! Es wird nicht explizit verboten. Auch diese Reserven bei - sagen wir mal einfachheitshalber - einem beliebigen spanischen Gynäkologen im Kühlschrank einzulagern, scheint unseren Gründungsvätern 1949 nicht als Gefahr der rechtsstaatlich-demokratischen Grundordnung erschienen zu sein. Im Zuge der europäischen Integration kann man dies sogar explizit befürworten: Wenn der spanische Gynäkologe das billiger machen kann als sein deutscher Kollege, nur zu, Jan, nur zu. Am Ende siegt nämlich der Verbraucher, weil der Preis für die Einlagerung
Hört endlich mit der Verleumdungskampagne auf und sprecht diesen offensichtlich unschuldigen Mann frei!
Darüber hinaus möchte der p-log noch dazu auffordern endlich einen Zusatz in §3, Absatz 3 des Grundgesetzes einzufügen:
§3 (3): Niemand darf wegen seine Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politische Anschauungen sowie seiner Dummheit benachteiligt oder bevorzugt werden.
Meine Gedanken...
Für mich ist das Thema durch! Aber ein Zitat aus der gestrigen Zeitung dazu möchte ich hier noch loswerden.
Überschrift in der «Berliner Zeitung»:
«Besuch aus dem Paralleluniversum»
Auf den Punkt gebracht, wie ich finde!*

